„Verhallt der Ruf nach aktiver Sterbehilfe“ oder „straffreier Tötung auf Verlangen“ durch das Patientenverfügungsgesetz?

„Ein Gesetz wird gewiss nicht alle, aber doch viele Zweifelsfälle klären, es wird Unsicherheiten mildern können. Das ist in existentieller Unklarheit nicht wenig. Ohne ein solches Gesetz, das den individuellen Willen stärkt, wird der gefährliche Ruf nach aktiver Sterbehilfe, nach straffreier Tötung auf Verlangen, noch lauter werden als bisher. Die aktive Sterbehilfe wäre aber der falsche Weg. Der richtige Weg ist der, den die palliative Medizin weist. Sie versucht, den Mantel (lateinisch pallium) der Betreuung und des Beistandes in der Phase des Sterbens um den Patienten zu legen, bei optimaler Schmerzlinderung. Palliativmedizin kann für ein Sterben ohne Angst und Schmerzen sorgen“, so die Einschätzung von Heribert Prantl in einem Kommentar in der Süddeutschen v. 18.06.09, Politiker und Richter am Sterbebett, >>> http://www.sueddeutsche.de/politik/36/472559/text/ <<<. 

Ob diese Einschätzung zutreffend ist, wird sich erst in der Zukunft weisen, zumal auch eine optimale palliativmedizinischen Betreuung und ggf. Schmerzmedikation nicht die „Fälle“ erfasst, wo das „Leben“ nicht mehr „lebenswert“ aus der Innenperspektive des Patienten erscheint. Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet ein stückweit mehr und in diesem Zusammenhang gilt es, über eine neue „Grenzziehung der sog. roten Linie“ offen zu diskutieren. Freilich – das Patientenverfügungsgesetz ist ein „Meilenstein“ in der Absicherung der Patientenautonomie, auch wenn Prantl mit seiner Annahme richtig liegt ist, dass das Gesetz eigentlich Selbstverständliches festschreibt. Nun gibt es aber nicht wenige in unserem zivilisierten Europa, die unter bestimmten Voraussetzungen auch eine aktive Sterbehilfe für zulässig erachten und da hierfür gute Gründe streiten, wird auch die Diskussion trotz eines Patientenverfügungsgesetzes intensiv zu führen sein, zumal nicht ausgeschlossen ist, dass auch die Gegner (irgendwann) einmal zur Erkenntnis gelangen, dass in der ärztlichen Assistenz zum Suizid (auch in Form aktiver Tatherrschaft) ein besonderer Akt der Humanität erblickt werden kann. 

Lutz Barth (Moderator)

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