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- 25.4.2012: Sterbehilfe-Problematik: Chance zur Debatte nutzen!
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- 13.3.2012: Sächsische Landesärztekammer befindet sich in einem beklagenswerten Irrtum!
- 8.3.2012: Schluss mit Sonntagsreden!
- 7.3.2012: Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Mensch haben sich hohe Ziele gesteckt!
- 6.3.2012: Schwersterkrankte sollten sich nicht an der Nase herumführen lassen!
- 9.2.2012: Nicht nur „Ärzte für das Leben“ sind zur Toleranz aufgerufen! – Wider dem deutschen arztethischen Neopaternalismus!
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Würdevolles Sterben - Leben bis zum Schluss
„Aber ich bin sicher, dass je besser die Bedingungen am Lebensende sind und um so lebenswerter das Leben bis zuletzt erfahren werden kann – desto weniger heftig wird über aktive debattiert. Die derzeitige Situation aber als defizitär zu beschreiben und daraus den Schluss zu ziehen, dass auch aktive Sterbehilfe zulässig sein muss, ist für mich nicht akzeptabel. Für mich gehört aktive Sterbehilfe nicht in der Bandbreite rechtlich zu schaffender Möglichkeiten. Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, die Selbsttötung oder der Bitte um Tötung hinnimmt und sich gerade damit ihrer Verantwortung für Schwerstkranke und Sterbende entzieht. Wir müssen ja im Gegenteil alles dafür tun, dass die Frage nach dem letzten Ausweg Suizid im besten Fall nicht gestellt werden muss. Gerade hier in Hamburg, der Wirkungsstätte von Roger Kusch kann man das ja nicht laut genug sagen.”
Quelle: Katrin Göring-Echardt, Mitteilung v. 27.04.09 >>> http://www.goering-eckardt.de/cms/default/dok/282/282536.wuerdevolles_sterben_leben_bis_zum_schlu.html <<< (html)
Nun – die Botschaften von Frau Göring-Eckardt sind hinlänglich bekannt und es bedarf keiner großen Worte, dass hier das Selbstbestimmungsrecht mit all seinen Implikationen nicht ausreichend erkannt wird. Frau Göring-Eckardt bleibt es freilich anheim gestellt, sich für eine Gesellschaft zu entscheiden, die die Selbsttötung oder der Bitte um Tötung nicht hinnimmt. Andererseits kommt es hierauf nicht an, weil der Gesetzgeber verpflichtet ist, seinen grundrechtlichen Schutzpflichten gegenüber allen (!) Mitgliedern unserer Gesellschaft gerecht zu werden und insofern stellt sich weiterhin die Frage, ob die Selbsttötung, die ärztliche Assistenz hierzu und in Grenzfällen eine aktive Sterbehilfe zulässig ist. Den Bezugsrahmen hierfür liefert die Verfassung und nicht das Selbstbekenntnis einer Politikerin, der es selbstverständlich überlassen bleibt, nach eigener Regie zu sterben.
Im Übrigen verkennt Frau Göring-Eckardt nachhaltig, dass die Forderung nach der Legalisierung der ärztlichen Suizidassistenz und in Teilen der aktiven Sterbehilfe nicht die Folge und damit ein Schluss aus der immer noch defizitären Situation etwa ausreichender palliativmedizinischer Versorgung ist. Palliativmedizin, Hospizkultur und ein selbstbestimmtes Sterben schließen sich nicht aus! Auch die Befürworter der Suizidassistenz treten nachhaltig für einen Ausbau der Palliativmedizin ein – ein Umstand, der nur allzu gerne in der aktuellen Wertedebatte „vergessen“ wird.
Im Zweifel ein beredtes Beispiel dafür, dass in Teilen die Diskussion nicht immer korrekt dargestellt wird.
Lutz Barth
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